Der Vorstand des TV Schweinfurt-Oberndorf von 1862 e.V. hat beschlossen, in diesem Jahr keine Mitgliederversammlung durchzuführen. Der Vorstand – das sind laut Satzung der
1. Vorsitzende Matthias Kühne und der 2. Vorsitzende Udo Schneider – hat diesen Beschluss am 1. August 2020 gefasst und zuerst die Mitglieder der Vereinsgremien (Turnrat, Vorstandsbeirat) in Kenntnis gesetzt.
Der Beschluss vom 1. August lautet:
Vorstandsbeschluss bezüglich Durchführung der Mitgliederversammlung 2020
Aufgrund der Covid-19-Pandemie war es dem TV Schweinfurt-Oberndorf nicht erlaubt, seine alljährliche Mitgliederversammlung wie üblich im März des Jahres 2020 durchzuführen.
Der Vorstand des TV Schweinfurt-Oberndorf beschließt, die Durchführung der Mitgliederversammlung 2020 weiterhin zu verschieben. Ziel ist es, die Mitgliederversammlung spätestens im 1. Quartal 2021 durchzuführen, falls es das Infektionsgeschehen zulässt.
Begründung
Vordergründig ist es unser Ziel, die Gesunderhaltung unserer Mitglieder und hier besonders die der Mitglieder der Risikogruppen zu gewährleisten.
Bis zum jetzigen Zeitpunkt empfiehlt die sechste Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 19. Juni 2020, die physischen Kontakte zu anderen Menschen auf ein Minimum zu reduzieren.
Der Beschluss wurde gefasst, weil wir jedem Mitglied – auch denjenigen, die im Moment vielleicht Angst vor einer Ansteckung haben – die Teilnahme an der Mitgliederversammlung ermöglichen wollen.
Das Gesetz über Maßnahmen des Vereinsrechts zur Bekämpfung der Covid19-Pandemie regelt, dass Vorstände auch ohne Satzungsregelung nach Ablauf ihrer Amtszeit im Amt bleiben.
Der TV Schweinfurt-Oberndorf ist und bleibt somit handlungsfähig und wird zur Zeit in unveränderter Form weiter geführt.
Gezeichnet
Matthias Kühne, erster Vorsitzender
Udo Schneider, zweiter Vorsitzender
Zwei Anmerkungen:
Unsere Satzung schreibt die alljährliche Mitgliederversammlung im ersten Quartal eines Jahres vor – darauf bezieht sich der Beschluss in seinem ersten Abschnitt.
Andere Vereine werden zu gleichen oder anders lautenden Ergebnissen kommen, weil die Abwägung zwischen dem Gebot der Kontaktvermeidung und dem Willen, wichtige Maßnahmen in den Vereinen zu verabschieden, von Verein zu Verein unterschiedlich ausfallen kann.
Hans-Peter Hepp